hemmer.individual - zur Vorbereitung auf Ihre Zwischenprüfung


Die Zwischenprüfung stellt für die Studierenden die erste richtige Hürde in ihrem Jura-Studium dar: Wird diese nicht bestanden, fehlen die Voraussetzungen, um zum Hauptstudium und auch für das erste juristische Staatsexamen zugelassen zu werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Klausuren nur ein- bzw. teilweise maximal zweimal wiederholt werden dürfen. 

Die Zwischenprüfung setzt sich aus je einer Klausur im Zivil-, Straf-, und öffentlichen Recht, sowie meist aus einem selbst gewählten Grundlagenfach (z.B. Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie etc.) zusammen. Die Klausuren erweisen sich oft als durchaus anspruchsvoll und finden zeitlich eng getaktet statt, hierbei wollen die Universitäten schon mal herausfiltern, welche Studierenden dieser Drucksituation gewachsen sind und mit der abgefragten Stoffmenge richtig umgehen können.

Im Rahmen des Einzelunterrichts bereiten wir Sie gezielt auf die prüfungsrelevanten Probleme bei Zwischenprüfungsklausuren vor. Hierbei zeigen wir Ihnen anhand typischer Klausurkonstellationen, wie Sie eine gutachterliche Lösung zu dem zu bearbeitenden Fall erstellen können. Gerade im Einzelunterricht können wir ganz bewusst auf Ihre individuellen Fragen und Anregungen eingehen. 

Wir beraten Sie gerne unverbindlich.